Berufshaftpflicht- und Rechtsschutzversicherung für Geometer
Wir sind ein zuverlässiger und professioneller Partner des Geometerkollegiums Bozen seit dem Jahre 1999.
Im Bereich der Berufshaftpflicht und Rechtsschutzversicherung für Geometer können wir somit einen umfangreichen und speziell für die Geometer der Provinz Bozen entworfenen Versicherungsschutz gewähren.
Da bereits seit vielen Jahren nicht genau klar ist, welche Aufgaben in bzw. außerhalb der Kompetenz des Geometers liegen, unsere Police auch auf die verursachten Schäden, welche laut Richterspruch außerhalb der Kompetenz des Geometers liegen, ausgedehnt.
Unser Ziel ist es den Geometern einen 360⁰-Service mit einer einzigartigen All-Risks-Polizze, einer fundierten und professionellen Beratung sowie Assistenz im Schadensfall zu gewähren.
HAFTPLICHT
Was muss die Berufshaftpflichtversicherung für Geometer abdecken? Anbei einige Beispiele:
Personen und Sachschäden:
- Verursachte Sach- und Personenschäden gegenüber Dritten
- Haftpflicht für Sach- und Personenschäden gegenüber Angestellten
- Haftpflicht der Angestellten
- Erlittene/verursachte Schäden der/durch Bauwerke
- Schäden durch Umweltverschmutzung
- Schäden durch Feuer
- Sicherheit am Arbeitsplatz/auf der Baustelle laut Legislativdekret 81/2008
- Planungsfehler
- Bauleitung
- Führung des Büros
Vermögensschäden:
- Untauglichkeit der Bauwerke in der Bauphase
- Untauglichkeit der Bauwerke nach Bauabnahme
- Unterbrechung, Stillstand oder verspäteter Beginn der Tätigkeit Dritter
- Ausstellung von Bestätigungen und Berichten, auch für die Gerichtsbehörde
- Falsche Interpretation urbanistischer Bestimmungen
- Verstoß gegen das Privacygesetz
- Planungsfehler
- Vermessungsfehler
RECHTSSCHUTZ
Was muss die Rechtsschutzversicherung für Geometer abdecken? Anbei einige Beispiele:
- Strafverteidigung Betreffend Sicherheit am Arbeitsplatz (GvD 81/2008)
- Rechtsbeistand durch erlittene Schäden
- Rechtsbeistand durch verursachte Schäden
- Rechtsbeistand bei Rekurs für Verwaltungsstrafen
- Vertragsstreitigkeiten mit Lieferanten
- Vertragsstreitigkeiten mit Angestellten
- Streitigkeiten betreffend der genutzten Büros
- Vertragsstreitigkeiten mit den Kunden
Wer möchte kann seine Rechtsschutzversicherung zusätzlich auf die Garantie „Eintreibung von Außenständen“ erweitern.
DAS STUDIO/BÜRO
Neben der Berufshaftpflicht- und Rechtsschutzversicherung empfehlen wir auch die Büroräumlichkeiten gegen Feuer, Diebstahl, Wasser, Elektronik- und weiteren Schäden abzudecken.
DIE GESUNDHEIT
Jeder Freiberufler sollte sich außerdem gegen Unfall- und Krankheit absichern, um einen eventuellen Arbeitsausfall, oder in schlimmeren Fällen eine bleibende Invalidität und Todesfall abgedeckt zu haben. Genauere Informationen erhältst du auf unserer Seite „Meine Gesundheit“ bzw. in einem direkten Gespräch mit unseren Beratern.
Wenn auch du eine professionelle Beratung und einen maßgeschneiderten Versicherungsschutz möchtest, dann kontaktiere uns jetzt für ein unverbindliches Beratungsgespräch